Kosten und Finanzierung

Die Spitex-Leistungen für Pflege, Hauswirtschaft und Sozialbetreuung erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften durch Krankenkasse, Gemeinde und Patientenbeteiligung finanziert.

Pflegeleistungen werden direkt über die Grundversicherung abgerechnet.

Hauswirtschaftliche Leistungen werden direkt dem Leistungsbezüger verrechnet. Dieser kann die Kosten bei der Zusatzversicherung zurückfordern, falls er eine solche abgeschlossen hat.